Zuletzt aktualisiert am Freitag, 21. Dezember 2012 22:54
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Seit 1.1.89 wird für die Erteilung einer Betriebserlaubnis der Nachweis über Einhaltung von Abgasgrenzwerten erforderlich. Veränderungen an Kraftstoffaufbereitung (Luftfilter etc.) und Auspuffanlage bei Wiederzulassungen können zu Problemen führen.