Grundsatz:
Alle Beleuchtungsanrichtungen an allen Fahrzeugen sind bauartgenehmigungspflichtig und müssen diese Bauartgenehmigung anhand eines Prüfzeichens nachweisen.
Gültige Prüfzeichen sind:
-- "deutsch": "Wellenlinie": "~~"(+ Genehmigungsnummer)
-- "europäisch" : "e" (+ Genehmigungsnummer)
-- "international" gemäß ECE : "E" (+ Genehmigungsnummer)
-- "ausländisch": Prüfzeichen an älteren Fahrzeugen (z.B. aus Italien) oder im Einzelverfahren zugelassenene (ggf. importierte) Fahrzeugen
(Stand:März 2016, -ro)