Beleuchtung:

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Kategorie: lexikon
Erstellt am Freitag, 21. Dezember 2012 22:33
Zuletzt aktualisiert am Freitag, 04. März 2016 21:50
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Grundsatz:

Alle Beleuchtungsanrichtungen an allen Fahrzeugen sind bauartgenehmigungspflichtig und müssen diese Bauartgenehmigung anhand eines Prüfzeichens nachweisen.
Gültige Prüfzeichen sind:

--  "deutsch": "Wellenlinie": "~~"(+ Genehmigungsnummer)

--  "europäisch" : "e" (+ Genehmigungsnummer)

--  "international" gemäß ECE :  "E" (+ Genehmigungsnummer)

--  "ausländisch": Prüfzeichen an älteren Fahrzeugen (z.B. aus Italien) oder im Einzelverfahren zugelassenene (ggf. importierte) Fahrzeugen


(Stand:März 2016, -ro)