Reifen
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- Kategorie: lexikon
- Erstellt am Freitag, 21. Dezember 2012 22:37
- Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 17. September 2020 23:58
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Grundsatz: Unterscheide EG- und StVZO - Betriebserlaubnis
EG-Betriebserlaubnis:
Ab ca. Bj. 2000 üblich, kenntlich anhand "e"- Nummer auf Typschild bzw. Fahrzeugschein des Motorrades:
Reifenbindung seit 2020 aufgehoben, es kann der Reifen gemäß Bezeichnung im Fahrzeugschein montiert werden. Bei mehreren erlaubten Reifengrössen sind auch alle Zwischengrössen zulässig.
Fahrzeuge mit nationaler Zulassung (i.d.R. Import od. vor Bj. 2000)
Nur der in den Papieren eingetragene Reifen ist zulässig, und zwar genau so, wie er dort beschrieben ist. Ansonsten geht nichts ohne Eintragung.
Kennzeichnung (nach ECE):
120/90 R 18 71V heißt:
120/90: Der Reifen ist 120mm breit, die Flankenhöhe beträgt 90% von 120mm.
R:
bedeutet Radial-Gürtelreifen (ein "-" hieße Diagonalreifen, ein "B" heißt "Biasbelted", also Diagonalgürtelreifen). Während beim Auto eine "Mischbereifung", d.h. Gürtelreifen und Diagonalreifen, auch achsweise, nicht erlaubt ist, ist diese Vorschrift beim Krad aufgeweicht, zumindest Diagonal und Biasbelted gemeinsam ist erlaubt (Unbedenklichkeitsbescheinigung).
18:
Der Reifendurchmesser (innen = Felgendurchmesser) beträgt 18 Zoll.
71 V:
Die Tragfähigkeit beträgt 71 (=345kg lt. Tabelle), die Höchstgeschwindigkeit ist 240km/h (V). Vorsicht, aus Zeiten, in denen man sich eine höhere Geschwindigkeit nicht vorstellen konnte, war die Höchstgeschwindigkeit 190km/h und wurde mit dem Kennbuchstaben U versehen. Alles andere wurde für die unerreichbare Geschwindigkeit von 210 km/h ausgelegt und mit dem Kennbuchstaben H (für "HYPER"- ich schwöre, so war es) versehen. Auch die Tragfähigkeit der Reifen wurde so bis Vmax = 210 km/h genormt. Doch HYPER war ganz schnell langsam, und so wurde für VERDAMMT schnelle Fahrzeuge einfach die Tragfähigkeit gesenkt und der Reifen nannte sich dann "VR" = "über 210 km/h. Doch trotz Gesetzgeber wurden die Karren immer schneller (außer Harley und Zündapp), und mit gleicher Logik folgte der "ZR"- Reifen, (über 240km/h). "VR" und "ZR" haben unterschiedliche Tabellen bzgl. ihrer Traglastverringerung bei Überschreitung von 210km/h (bis auf 70%!).
Heute üblich sind Geschwindigkeitskennungen wie folgt:
V: bis 240 km/h und
W: bis 270 km/h;
Y: bis 300 km/h.
Kurios ist, das die Tragfähigkeiten z.B. auch beim W Reifen (aber auch beim V Reifen) gesenkt werden muß (denn es wird immer noch so getan, als wäre es ein "ZR" bzw. "VR"-Reifen). Ein 150/60 ZR 17 66 W ist daher ein Reifen, der zwar bis 270 geht, aber bei Geschwindigkeiten über 240 km/h eine Traglastverringerung entsprechend der Norm für "ZR" Reifen hat (und zwar auf 75%).
Alte Bezeichnungen:
Die alten Größen hatten (scheinbar,-'bin mir nicht ganz sicher) das Breiten- / Höhenverhältnis 90%, jedenfalls ist "4.25-18" (Zoll) dasselbe wie 120/90-18. Die Höchstgeschwindigkeit ist 150 km/h, wenn sonst nichts draufsteht (z.B. 4.25 S 18 --> 180km/h). Wenn die Größenbezeichnung mit Bruchstrich angegeben ist (2 3/4 - 17) --> Vmax = 100 km/h.
Luftdruck: I.d.R. um 2,9 bar bei Geschwindigkeiten zwischen 210 und 240 km/h. Wird dies durch Fz-Herstellerangabe unterschritten, soll damit ein besseres Fahrverhaltens erkauft werden, aber natürlich sinkt dadurch die Tragfähigkeit. Im Zweifel immer den höheren Luftdruck oder die Angaben des Reifenherstellers einhalten.
Herstellungsdatum: An der 3 oder (heute) 4-stelligen Nummer zu erkennen (DOT-Nr). 438 heißt 43.Woche 1998. Kennzeichnung heute: 4301 (43.Wo.2001)