Beleuchtung:
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- Kategorie: lexikon
- Erstellt am Freitag, 21. Dezember 2012 22:33
- Zuletzt aktualisiert am Freitag, 04. März 2016 21:50
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Grundsatz:
Alle Beleuchtungsanrichtungen an allen Fahrzeugen sind bauartgenehmigungspflichtig und müssen diese Bauartgenehmigung anhand eines Prüfzeichens nachweisen.
Gültige Prüfzeichen sind:
-- "deutsch": "Wellenlinie": "~~"(+ Genehmigungsnummer)
-- "europäisch" : "e" (+ Genehmigungsnummer)
-- "international" gemäß ECE : "E" (+ Genehmigungsnummer)
-- "ausländisch": Prüfzeichen an älteren Fahrzeugen (z.B. aus Italien) oder im Einzelverfahren zugelassenene (ggf. importierte) Fahrzeugen
(Stand:März 2016, -ro)