Auspuffanlagen
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- Kategorie: lexikon
- Erstellt am Mittwoch, 23. Mai 2012 00:58
- Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 17. September 2020 23:44
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Geräuschentwicklung:
Konfusion kann entstehen durch die verschiedenen, im Laufe der Jahre zur Anwendung gekommenen Messmethoden und die damit verbundenen Messwerte.
Grundsätzlich gleich geblieben ist jedoch der Grundsatz, daß der einzuhaltende Wert das "Fahrgeräusch" ist, der am einfachsten zu messende, aber nicht vorgeschriebene Wert das "Standgeräusch" ist. Dieser ist jedoch nur ein Referenzwert und wird in der Praxis mit sehr hohen Toleranzen gemessen. (D.h. wer bei einer eventuellen Prüfung zu laut ist, ist dies mit absoluter Sicherheit).
Erläuterungen zu den verwendeten Einheiten:
Phon dB (A), dB(A)N, dB(A)P, dB(A)E:
Phon bezeichnet den alten Messwert, heutzutage durch dB (A) ersetzt. Werte können in der Praxis gleichgesetzt werden, jedoch ist die Messmethode jeweils unterschiedlich:
Die wichtigste Unterscheidung besteht zwischen Phon, dB(A), dB(A)N und den neueren Messmethoden dB(A)P und dB(A)E.
Während erstere aus 7m Abstand ermittelt wurden, werden letztere aus 0,5 m Abstand ("Nahfeldmethode") ermittelt.
80 dB(A)N entsprechen somit 101 dB(A)P (= + 21dB für Krad). De facto steigt also der eingetragene Messwert "Standgeräusch" lt. Fz-Schein bei Umstellung auf "Nahfeldmessung"
-Kennzeichnungspflicht:
Serienauspuffanlagen müssen, je nach Ort der Herstellung des Motorrades, seit dem 1.4.94, bzw. seit dem 1.4.97 ein EG Prüfzeichen besitzen.
Austauschauspuffanlagen mit EG-Prüfzeichen sind nicht eintragungspflichtig, eine schriftliche Betriebserlaubnis muß nicht mitgeführt werden. Austauschauspuffanlagen mit Gutachten ohne EG-Prüfzeichen müssen in der Regel eingetragen werden, bzw. wird der Anbau auf einem mitzuführendem Gutachten bescheinigt oder aber die "Allgemeine Betriebserlaubnis" (ABE) ist ständig mitzuführen.